BRINGEN & ABHOLEN
Wir bitten, die Kinder möglichst pünktlich und regelmäßig, spätestens um 8:30 Uhr zu bringen und frühestens um 14:00 Uhr abzuholen. Ein Kindergartenkind kann von Personen unter 14 Jahren lt.§ 21. Abs. 2 ABGB nicht abgeholt werden.
KRANKMELDUNG
Wir ersuchen die Erziehungsberechtigten, uns das Fernbleiben des Kindes telefonisch mitzuteilen. Bitte lassen Sie kranke Kinder zu Hause (Ansteckungsgefahr, Ruhe zur Genesung).