Anmeldung
Kinder, die bis zu Kindergartenbeginn im September das 3. Lebensjahr vollendet haben, können den Kindergarten bis zum Schuleintritt besuchen. Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kindergartenjahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum Schuleintritt.
Die Vormerkung Ihres Kindes ist grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase zu tätigen, in welchem Ihr Kind in der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung starten soll.
Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen.
https://kinderportal.stmk.gv.at
Sie können uns schon vorab mit Ihrem Kind in unserem Kindergarten besuchen. Wir bitten um telefonische Voranmeldung (bitte von 7 bis 9 Uhr anrufen). Unser Kindergarten ist dem Tarifsystem der Stadt Graz angeschlossen. Die Höhe des Betreuungsbeitrages ist je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten gestaffelt.
Der Elternbeitrag/Essensbeitrag/Materialbeitrag wird monatlich eingehoben (10 x im Kindergartenjahr).