Anmeldung
Kinder, die bis zu Kindergartenbeginn im September das 3. Lebensjahr vollendet haben, können den Kindergarten bis zum Schuleintritt besuchen. Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kindergartenjahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum Schuleintritt.
Das genaue Datum (von Jänner bis März) für die Vormerkung des kommenden Kindergartenjahres entnehmen Sie bitte auf https://www.graz.at/bildung
Sie können uns schon vorab mit Ihrem Kind in unserem Kindergarten besuchen. Wir bitten um telefonische Voranmeldung (bitte von 7 bis 9 Uhr anrufen).
Unser Kindergarten ist dem Tarifsystem der Stadt Graz angeschlossen. Die Höhe des Betreuungsbeitrages ist je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten gestaffelt.
Der Elternbeitrag/Essensbeitrag/Materialbeitrag wird monatlich eingehoben (10 x im Kindergartenjahr).